Verhaltensregeln
Damit die empfindlichen Tiere und Pflanzen im Reusstal überleben können, müssen wir Menschen uns an bestimmte Regeln halten.
Bitte helfen Sie mit, indem Sie folgende Schutzbestimmungen einhalten:
![icon_verhaltensregeln_01](https://www.stiftung-reusstal.ch/wp-content/uploads/2016/05/icon_verhaltensregeln_01.png)
Verlassen Sie die Wege nicht. Alle Pflanzen und Tiere sind geschützt. Sie dürfen weder entnommen noch ausgesetzt, noch gestört werden.
![icon_verhaltensregeln_02](https://www.stiftung-reusstal.ch/wp-content/uploads/2016/05/icon_verhaltensregeln_02.png)
Unterlassen Sie das Baden und treiben sie keinen Wassersport in den Naturschutzzonen. Fahren Sie mit Booten im Flachsee nur in der 25 m breiten Fahrrinne dem linken Damm entlang. Beachten Sie, dass diese Fahrrinne vom 16. Oktober bis 31. März gesperrt ist.
![icon_verhaltensregeln_03](https://www.stiftung-reusstal.ch/wp-content/uploads/2016/05/icon_verhaltensregeln_03.png)
Für Motorboote ist die Reuss das ganze Jahr gesperrt (Ausnahme: Militär und Polizei).
Vom 1. November bis 15. März ist die Reuss für den Bootsverkehr reussabwärts ab der Abwasserreinigungsanlage (ARA) Jonen-Ottenbach gesperrt.
![icon_verhaltensregeln_04](https://www.stiftung-reusstal.ch/wp-content/uploads/2016/05/icon_verhaltensregeln_04.png)
Das Zelten und Campieren ist in der ganzen Reussebene verboten, ebenso das Aufstellen von Wohnmobilen und Wohnwagen. Nehmen Sie Ihre Abfälle mit.
![icon_verhaltensregeln_05](https://www.stiftung-reusstal.ch/wp-content/uploads/2016/05/icon_verhaltensregeln_05.png)
Feuern Sie nur an den dafür vorgesehenen Stellen. Unterlassen Sie mit Lärm verbundene Veranstaltungen im Freien.
![icon_verhaltensregeln_06](https://www.stiftung-reusstal.ch/wp-content/uploads/2016/05/icon_verhaltensregeln_06.png)
Führen Sie die Hunde auf den Wanderwegen sowie in und entlang von Schutzgebieten an der Leine, vom 1. April – 31. Juli auch im Wald und an den Waldrändern. Reiten Sie nur auf den markierten Wegen.
![icon_verhaltensregeln_07](https://www.stiftung-reusstal.ch/wp-content/uploads/2016/05/icon_verhaltensregeln_07.png)
Halten Sie sich an die Hinweise auf den Naturschutztafeln oder der Aufsichtspersonen. Befolgen Sie Verkehrsregeln, insbesondere Fahr- und Parkverbote.
Weitere Informationen finden Sie in folgenden Flyern:
Die Reussebene, Landschaft von nationaler Bedeutung
Auenschutzpark Aargau – Reussebene und Flachsee mit Wandervorschlag
Auenschutzpark Aargau – Unteres Reusstal mit Wandervorschlag