Suche
Foto Silvan Widler

Verhaltensregeln

Damit die empfindlichen Tiere und Pflanzen im Reusstal überleben können, müssen wir Menschen uns an bestimmte Regeln halten.

Bitte helfen Sie mit, indem Sie folgende Schutzbestimmungen einhalten:

Verlassen Sie die Wege nicht. Alle Pflanzen und Tiere sind geschützt. Sie dürfen weder entnommen noch ausgesetzt, noch gestört werden.

Unterlassen Sie das Baden und treiben sie keinen Wassersport in den Naturschutzzonen. Fahren Sie mit Booten im Flachsee nur in der 25 m breiten Fahrrinne dem linken Damm entlang. Beachten Sie, dass diese Fahrrinne vom 16. Oktober bis 31. März gesperrt ist.

Für Motorboote ist die Reuss das ganze Jahr gesperrt (Ausnahme: Militär und Polizei).
Vom 1. November bis 15. März ist die Reuss für den Bootsverkehr reussabwärts ab der Abwasserreinigungsanlage (ARA) Jonen-Ottenbach gesperrt.

Das Zelten und Campieren ist in der ganzen Reussebene verboten, ebenso das Aufstellen von Wohnmobilen und Wohnwagen. Nehmen Sie Ihre Abfälle mit.

Feuern Sie nur an den dafür vorgesehenen Stellen. Unterlassen Sie mit Lärm verbundene Veranstaltungen im Freien.

Führen Sie die Hunde auf den Wanderwegen sowie in und entlang von Schutzgebieten an der Leine, vom 1. April – 31. Juli auch im Wald und an den Waldrändern. Reiten Sie nur auf den markierten Wegen.

Halten Sie sich an die Hinweise auf den Naturschutztafeln oder der Aufsichtspersonen. Befolgen Sie Verkehrsregeln, insbesondere Fahr- und Parkverbote.